AGB’s Genussschein

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von der Schatz AG (nachfolgend: Herausgeber), rechtmässigen Betreiberin der Internetseite www.Genussschein.ch, eines GURADO Gutschein-Systems und die damit verbundenen Gutscheinverkäufe.

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen vom Herausgeber und die damit verbundenen Onlinebestellungen sowie weitere Onlinedienste unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung vom Herausgeber sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2. Gutscheine

Bei Online Genussschein-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese vom Herausgeber mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste mit einem GURADO Gutschein System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen vom Herausgeber abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens vom Herausgeber, falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein sollte. Vielmehr kann gegen den Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.

Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens vom Herausgeber, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob die entsprechende GURADO-Gutscheinnummer wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.

Die GURADO-Gutscheine sind gemäss Datum und Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Herausgeber und die teilnehmenden Betriebe nicht mehr verpflichtet, diesen anzunehmen. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Der Gutschein kann nur als Gesamtwert eingelöst werden, beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird kein Restguthaben rückerstattet. Der Herausgeber und die teilnehmenden Betriebe sind nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Dies gilt vor allem für Gutscheine im Zusammenhang mit Übernachtungen und bei Gutscheinen für Gruppen. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte der Herausgeber aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die Genussschein-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf den Herausgeber als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.     

3. Lieferung

Der Herausgeber wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes (hier Genussschein-Gutscheine) nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Verzuges oder Unmöglichkeit von Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware (hier Genussschein-Gutscheine) dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager, resp. den Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Herausgeber die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden trägt dieser jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim Herausgeber.

4. Bezahlung

Juristische Personen können zwischen Rechnung und Kreditkarte wählen, während natürliche Personen nur die Möglichkeit haben mit der Kreditkarte zu bezahlen. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet. Rechnungen vom Herausgeber sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist der Betrieb berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen, es sei denn, dass der Herausgeber höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung vom Herausgeber nachweist. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Widerrufsrecht

Bei Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein Widerrufsrecht. Bei Gutscheinen, die bezahlt und versendet werden, besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

6. Mängel

Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, resp. der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird der Herausgeber die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines Genussschein-Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.

7. Kundendaten

Der Herausgeber ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Sorgfaltspflicht im Umgang mit sensiblen Kundendaten.

8. Abschliessende Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist Luzern, Schweiz.

Luzern, im September 2022