AGB’s Genussschein
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von der Schatz AG (nachfolgend:
Herausgeber), rechtmässigen Betreiberin der Internetseite www.Genussschein.ch, eines
GURADO Gutschein-Systems und die damit verbundenen Gutscheinverkäufe.
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen vom Herausgeber und die damit verbundenen Onlinebestellungen sowie weitere Onlinedienste unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung vom Herausgeber sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Gutscheine
Bei Online Genussschein-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese vom
Herausgeber mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden.
Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar
möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste mit einem
GURADO Gutschein System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird
als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen vom Herausgeber abgebucht
werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt
es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge
hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf
Schadenersatz seitens vom Herausgeber, falls jemand versucht, mehrere
Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht
der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein sollte. Vielmehr kann gegen den
Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung
(Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.
Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden
kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens vom Herausgeber, das
Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich
überprüft, ob die entsprechende GURADO-Gutscheinnummer wirklich vom System
freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.
Die GURADO-Gutscheine sind gemäss Datum und Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein
gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Herausgeber und die teilnehmenden
Betriebe nicht mehr verpflichtet, diesen anzunehmen. Auch können
Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Der Gutschein kann nur als Gesamtwert eingelöst
werden, beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so
wird kein Restguthaben rückerstattet. Der Herausgeber und die teilnehmenden
Betriebe sind nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel
entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten
Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine
entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Dies gilt vor allem für
Gutscheine im Zusammenhang mit Übernachtungen und bei Gutscheinen für Gruppen.
Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht
abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen.
Sollte der Herausgeber aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen,
so verfallen die Genussschein-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der
Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen
Fall kann nicht auf den Herausgeber als ursprünglicher Aussteller der
Gutscheine zurückgegriffen werden.
3. Lieferung
Der Herausgeber
wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich
einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der
Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme
des Kaufgegenstandes (hier Genussschein-Gutscheine) nach Ablauf der Frist
ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann
eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach
Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom
Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Verzuges oder Unmöglichkeit von
Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für
Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen
mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf
Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und
Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Ware (hier Genussschein-Gutscheine) dem Transportunternehmer
übergeben worden ist und das Lager, resp. den Betrieb verlassen hat. Dies gilt
auch dann, wenn der Herausgeber die Transportkosten übernommen hat.
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des
Kunden trägt dieser jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum
Eintreffen der Ware beim Herausgeber.
4. Bezahlung
Juristische Personen können zwischen
Rechnung und Kreditkarte wählen, während natürliche Personen nur die
Möglichkeit haben mit der Kreditkarte zu bezahlen. Bei Bezahlung mit der
Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet.
Rechnungen vom Herausgeber sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab
dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist der Betrieb berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5% zu verlangen, es sei denn, dass der Herausgeber höhere
Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung vom Herausgeber
nachweist. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur
mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen,
soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Widerrufsrecht
Bei Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein
Widerrufsrecht. Bei
Gutscheinen, die bezahlt und versendet werden, besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.
6. Mängel
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen
feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach
Erhalt der Ware, resp. der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei
berechtigten Beanstandungen wird der Herausgeber die Fehllieferung kostenlos
korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die
Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass
einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines Genussschein-Gutscheins auch die
Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder
Minderung zu.
7. Kundendaten
Der Herausgeber ist berechtigt, die im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu
erheben, zu speichern und zu verarbeiten, dies unter Berücksichtigung der
entsprechenden Sorgfaltspflicht im Umgang mit sensiblen Kundendaten.
8. Abschliessende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung
(AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist Luzern, Schweiz.
Luzern, im September 2022